Sie können dieses Anliegen maximal 5 Mal auswählen.
Die erforderlichen Unterlagen können Sie hier herunterladen.
*Bei Bedarf können weitere Unterlagen angefordert werden.
Für die Dauer bis zum Vorsprachetermin bei der Ausländerbehörde bleibt Ihr Aufenthaltstitel mitsamt den Nebenbestimmungen gültig.
Bei Reisen ins Ausland sind Wiedereinreisen mit einer abgelaufenen Aufenthaltserlaubnis, Fiktionsbescheinigung oder Visum allerdings nicht möglich.
Digitale Lichtbilder
Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen dürfen ab dem 01.05.2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte EU, etc.) und Reiseausweis genutzt werden.
Es werden ausschließlich Lichtbilder, die von einem registrierten Fotodienstleister angefertigt wurden, entgegengenommen.