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Schritt 2 von 6: Fahrerlaubnisbehörde - Auswahl des Anliegens
Übersicht zu Ihrem Termin
Funktionseinheit
Fahrerlaubnisbehörde
Anliegen
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Standort
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Termin
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Fahrerlaubnisbehörde - Zusätzliche Informationen:
Achtung! Hinweis zum Pflichtumtausch
Für alle Personen, die vor dem 1. Januar 1953 geboren sind, gilt:
Der Pflichtumtausch des Führerscheins ist erst bis zum 19. Januar 2033 erforderlich.
Seit dem 01.05.2025 ist am Kassenautomat im Haus 004 nur noch EC und Kreditkartenzahlung möglich.
Grundsätzlich gilt:
• Hauptwohnsitz im Unstrut-Hainich-Kreis • persönliches Erscheinen ist notwendig • alle benötigten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden • Die Anmeldung am Anmeldeterminal zu Ihrem Termin kann frühestens 15 Minuten vor und maximal 15 Minuten nach dem geplanten Termin erfolgen!
Sie können insgesamt maximal 3 Anliegen auswählen. Für einzelne Anliegen kann die Anzahl zusätzlich begrenzt sein.