Sie können dieses Anliegen maximal 5 Mal auswählen.
Die erforderlichen Unterlagen können Sie hier herunterladen.
*Bei Bedarf können weitere Unterlagen angefordert werden.
Für die Dauer bis zum Vorsprachetermin bei der Ausländerbehörde bleibt Ihr Aufenthaltstitel mitsamt den Nebenbestimmungen gültig.
Bei Reisen ins Ausland sind Wiedereinreisen mit einer abgelaufenen Aufenthaltserlaubnis, Fiktionsbescheinigung oder Visum allerdings nicht möglich.
Aktuelle Informationen:
Aufenthaltserlaubnis für die Ukraine bis 2025 verlängert
Gemäß der Aufenthaltserlaubnisfortführungsverordnung der Ukraine werden ab dem 1. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltsgenehmigungen für vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert. Diese wurden und werden gemäß § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes Ausländern erteilt, die aufgrund des Krieges in der Ukraine nach Deutschland gereist sind. Für eine Verlängerung ist für Flüchtlinge kein Besuch bei der zuständigen Ausländerbehörde erforderlich.
Ukraine residence permit extended until 2025
Under the Ukraine Residence Permit Continued Validity Ordinance, residence permits for temporary protection that are still valid as of 1 February 2024 will be automatically extended until 4 March 2025. These were and are granted in accordance with Section 24 (1) of the Residence Act for foreigners who have travelled to Germany due to the war in Ukraine. Refugees do not need to visit the relevant foreigners authority for an extension.